Dikasterium
Paul VI. hat mit der Apostolischen Konstitution Regimini Ecclesiae Universae vom 15. August 1967 der Heiligen Konzilskongregation den Namen Kongregation für den Klerus gegeben. Die Geschichte dieser Kongregation beginnt mit der S. Congregatio Cardinalium Concilii Tridentini interpretum, die von Pius IV. mit der Apostolischen Konstitution Alias Nos vom 2. August 1564 für die richtige Auslegung und die praktische Beachtung der vom Trienter Konzil in Kraft gesetzten Normen errichtet wurde. Gregor VIII. vermehrte die Kompetenzen und Sixtus V. vertraute ihr die Prüfung der Akten der Provinzialkonzilien an und generell die Aufgabe, die Umsetzung der vom Trienter Konzil gefassten Beschlüsse zu fördern. Mit der Zeit endete die Notwendigkeit, die Kanones des berühmten Konzils zu interpretieren, und die sehr große Zuständigkeit dieses Dikasteriums ging schrittweise auf andere zwischenzeitlich entstandene Kongregationen über. Doch behielt das Dikasterium seinen historischen Namen Konzilskongregation bis zum 31. Dezember 1967. Vor der Neubenennung und der Zuweisung der von Paul VI. mit der genannten Apostolischen Konstitution festgelegten neuen Kompetenzen wurden die Aufgaben der Kongregation in can. 250 CIC/1917 angegeben.
Der Dikasterium ist in vier Aufgabenbereiche gegliedert:
1) Die Abteilung für den Klerus sammelt, schlägt vor und fördert Initiativen für die Heiligkeit, die intellektuelle und pastorale Erneuerung des Klerus (Diözesanpriester und Diakone) und für dessen ständige Fortbildung. Sie wacht über die Kathedralkapitel, die Pastoralräte, die Priesterräte, die Pfarreien, die Pfarrer, über alle Kleriker in Bezug auf alles, was ihren pastoralen Dienst betrifft etc., über die Messstipendien, über die frommen Stiftungen, frommen Verfügungen, Gebetsstätten, Kirchen, Heiligtümer, kirchlichen Archive und Bibliotheken. Sie fördert eine angemessene Verteilung des Klerus in der Welt.
2) Die Zuständigkeit über alle Seminare, außer über jene, die von den Kongregationen für die Orientalischen Kirchen und für die Evangelisierung der Völker abhängen, hat Benedikt XVI. mit Motu Proprio „Ministrorum institutio“ vom 16. Januar 2013 der Kongregation für den Klerus übertragen. Er hat diesem Dikasterium auch das Päpstliche Werk für die Priesterberufungen, errichtet von Pius XII. mit Motu Proprio Cum nobis vom 4. November 1941, anvertraut, dessen Tätigkeit durch das Konzilsdekret Optatam totius vom 28. Oktober 1965, n. 2, einen starken Impuls erhalten hat.
3) Die Verwaltungsabteilung ist zuständig für die Ordnung und Verwaltung der kirchlichen Güter, die zu den öffentlichen juristischen Personen gehören. Darüber hinaus gibt sie den Anträgen auf Erlaubnis für Rechtsgeschäfte gemäß cann. 1292 und 1295 CIC und den Anträgen auf Approbation von Steuern und Abgaben statt. Schließlich trägt sie für die angemessene Entlohnung, die Vorsorge für die Arbeitsunfähigkeit und für das Alter und die medizinische Versorgung des Klerus etc. Sorge.
4) Die Abteilung für die Dispensen, die mit Schreiben Prot. N. 64.730/P, vom 28. Dezember 2007, eingerichtet wurde, ist unter Beachtung der Rechtsnormen zuständig für die Dispensen von den Verpflichtungen, die mit der heiligen Weihe zum Diakonat und zum Presbyterat durch Diözesankleriker und Ordensleute der lateinischen und der orientalischen Kirchen übernommen wurden.
Angeschlossen an die Kongregation für den Klerus ist der bewährte Kurs (für die Verwaltungspraxis), eingerichtet durch Benedikt XV. mit Erlass vom 18. Oktober 1919, damit die jungen Priester Übung in der ordentlichen und regulären Erledigung der kirchlichen Angelegenheiten und in der besonderen Anwendung der kanonischen Normen im Bereich der Verwaltung bekommen.
Beginnend mit dem Akademischen Jahr 1994/95, ist der Kongregation auch das Institut Sacrum Ministerium für die Ausbildung der Verantwortlichen der Fortbildung der Priester angegliedert worden.
Im selben Jahr hat die halbjährliche Veröffentlichung der von der Kongregation herausgegebenen Zeitschrift Sacrum Ministerium begonnen. Diese Zeitschrift wird als Hilfe für die Ordinarien, für die Priester, für einzelne Kleriker, für die Ausbildung im pastoralen Dienst und für das große Feld der Fortbildung angeboten.